Dienstleistungen

Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle kommunalen Dienstleistungen von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Ausstellung von Führungszeugnissen. Zu jeder Dienstleistungen sind die notwendigen Schritte, Ansprechpartner, Unterlagen und Formulare aufgeführt.

Hinweise zur Bedienung:
Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben der Titel der Verfahrensbeschreibungen treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Verfahrenstypen, die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.

Leistungen

Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

Achtung: Das Amtsgericht prüft vor Erlass des Mahnbescheids nicht den Inhalt oder die Richtigkeit des Zahlungsanspruchs. Prüfen Sie vor einem Widerspruch, ob die gegen Sie erhobene Forderung zu Recht erhoben wurde.

Sie können den Widerspruch auch auf einen Teil der Forderung beschränken.

Zuständige Stelle

das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind der Ansicht, dass der Mahnbescheid, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, unbegründet ist.

Verfahrensablauf

Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid müssen Sie schriftlich an die zuständige Stelle schicken oder dort persönlich abgeben. Dem Mahnbescheid ist ein Formular beigefügt. Es empfiehlt sich, dieses zu verwenden. Der Widerspruch kann auch mündlich gegenüber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, ist das Mahnverfahren für Sie abgeschlossen.

Hält der Antragsteller des Mahnbescheides seine Forderung weiterhin für berechtigt, muss er vor Gericht gegen Sie Klage erheben.

Fristen

zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids

Hinweis: Wenn Sie zu spät widersprechen und Sie auf der Grundlage des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid erhalten, wertet die zuständige Stelle Ihren Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hält der Antragsteller des Mahnbescheids seine Forderung weiterhin für berechtigt und erhebt Klage gegen Sie vor Gericht, entstehen Prozesskosten. Über die Kostentragungspflicht entscheidet dann das Gericht.

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Gerichtliches Mahnverfahren".

Rechtsgrundlage

Zivilprozessordnung (ZPO)

  • § 694 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Freigabevermerk

03.02.2024; Justizministerium Baden-Württemberg