Dienstleistungen

Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle kommunalen Dienstleistungen von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Ausstellung von Führungszeugnissen. Zu jeder Dienstleistungen sind die notwendigen Schritte, Ansprechpartner, Unterlagen und Formulare aufgeführt.

Hinweise zur Bedienung:
Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben der Titel der Verfahrensbeschreibungen treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Verfahrenstypen, die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.

Leistungen

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können Sie in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Zuständige Stelle

Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter ist aus medizinischen Gründen erforderlich
  • Sie sind bei einer Krankenkasse versichert

Verfahrensablauf

Sie müssen die Maßnahme schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie dort.

Erforderliche Unterlagen

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags: keine

Der Eigenanteil bei der Maßnahme selbst beträgt bei gesetzlich Versicherten 10 Euro pro Kalendertag.

Hinweise

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein unter zwölf Jahre altes oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2021 freigegeben.