Neubaugebiet Goppertsweiler Halde

Downloads zum Neubaugebiet:

Planteil (Rechtsplan) ((1,6 MB))
Textl. Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ((792 KB))
Baugrunduntersuchung ((14,7 MB))


Die Gemeinde Neukirch weist im Ortsteil Goppertsweiler ein Neubaugebiet in Südhanglage aus. Das Baugebiet ist verkehrsgünstig an der L333 gelegen. Im Baugebiet sind sowohl Erbbaupachtplätze der Kirche (östlicher Planbereich) wie auch Kaufplätze der Gemeinde (westlicher Planbereich) vorgesehen.
Insgesamt sind 17 attraktive Bauplätze vorhanden. Das Neubaugebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.
Der Bebauungsplan des Neubaugebietes wurde erstmals am 25.01.2016 beschlossen und durch ein ergänzendes Verfahren im Jahr 2017 nochmals aktualisiert. Die Erschließung des Baugebietes verzögerte sich durch ein anhängiges Normenkontroillverfahren, welches vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu Gunsten der Gemeinde Neukirch entschieden wurde. Die Erschließungsarbeiten sind bis auf Restarbeiten Pflanzungen, Spielplatzbereich, Straßenbeleuchtung, Feinbelag u.a. fertiggestellt. 

Die Bauplatzvergabe ist fast abgeschlossen.

Es steht im Moment noch mindestens ein Erbbaupachtplätze zur Verfügung. Kaufplätze der Gemeinde sind nicht mehr vorhanden.
Die Erbbaupachtplätze werden über die katholische Kirche verpachtet. Neue Bewerbungen auf die Erbbauplätze sind möglich und willkommen.

Bei Fragen zu den noch freien Erbbaupachtplätzen wenden Sie sich bitte an:

Diözese Rottenburg-Stuttgart
Frau Schnaidt
Tel. 07472/169484
Email: MSchnaidt@bo.drs.de

 
Für genauere Informationen zu den Bauplätzen wie Höhenentwicklung, Erschließungsausführung u.a. helfen wir Ihnen gerne weiter, falls dies im Vorfeld für Sie oder Ihren Architekten bereits wichtig ist. Auch bei allgemeinen Fragen zum Baugebiet dürfen Sie sich gerne an das Hauptamt der Gemeinde Neukirch wenden.

Gemeinde Neukirch
Rüdiger Frank
Tel. 07528/92092-16
Fax 07528/92092-44
Schulstraße 3
88099 Neukirch
frank@neukirch-gemeinde.de