Dienstleistungen
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle kommunalen Dienstleistungen von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Ausstellung von Führungszeugnissen. Zu jeder Dienstleistungen sind die notwendigen Schritte, Ansprechpartner, Unterlagen und Formulare aufgeführt.
Hinweise zur Bedienung:
Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben der Titel der Verfahrensbeschreibungen treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Verfahrenstypen, die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.
Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan ist ein kommunalpolitisches Instrument. Gemeinden und Gemeindeverbände legen im Nahverkehrsplan die gesamten Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Einflussbereich fest. Daher ist dieser Plan sowohl für Fahrgäste als auch für Verkehrsunternehmen von Bedeutung, da diese durch den Plan wissen, welche neue Strecken für den ÖPNV erschlossen beziehungsweise welche bestehenden Verbindungen weiter ausgebaut werden sollen. Nahverkehrspläne müssen spätestens alle fünf Jahre überarbeitet werden. In der Regel werden die Pläne in der Ausarbeitungsphase ausgelegt, damit Interessierte (z.B. Verbände) ihre Ideen und Vorschläge dazu vorbringen können. Folgende Stellen müssen gehört werden:
Im Nahverkehrsplan müssen mindestens folgende Punkte festgeschrieben werden:
Das ÖPNV-Gesetz des Landes schreibt vor, dass zusätzlich zum Nahverkehrsplan auch ein Nahverkehrsentwicklungsplan aufgestellt werden soll, der
Alle Gemeinden, die einem Verkehrs- oder Tarifverbund angehören, müssen ihre Verkehrsentwicklungspläne aufeinander abstimmen. Hinweis: In der Regel können Sie den Nahverkehrsplan während der Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde kostenlos einsehen. |