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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neukirch

Am Dienstag, 13. Dezember 2022 findet um 19.30 Uhr im Saal des Feuerwehrhauses Neukirch eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neukirch statt.

 

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neukirch

 

Am Dienstag, 13. Dezember 2022 findet um 19.30 Uhr im Saal des Feuerwehrhauses Neu-kirch eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neu-kirch statt.

 

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich. Es haben nur die Jagdgenos-sen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neukirch und deren Bevollmächtigte Zutritt. Eigen-tumsübergänge vom Januar 2022 bis zur Jagdgenossenschaftsversammlung sind per Grundbuchauszug nachzuweisen.

 

T a g e s o r d n u n g

  1. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  2. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros für Vermessung und Geoinformation Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschafts-versammlung.
  3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Försterin Frau Katja Walter an der Jagdgenossenschaftsversammlung.
  4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese ge-haltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
  5. Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
  6. Verschiedenes


Für den Gemeinderat:

 

Reinhold Schnell
Bürgermeister


Hinweise zur Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neukirch

Zur Klarstellung weisen wir nochmals ausdrücklich auf folgende Punkte hin:

  • Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejagbaren Grundflächen im gemeinschaft-lichen Jagdbezirk Neukirch.
  • Eigentumsübergänge vom Januar 2022 bis zur Jagdgenossenschaftsversammlung sind per Grundbuchauszug nachzuweisen.
  • Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten lassen. Bei Gemeinschaftsei-gentum besteht nur Stimmbefugnis, wenn alle Miteigentümer anwesend sind o-der sich durch Vollmacht vertreten lassen.
  • Ein Vollmachtsformular kann im Rathaus bei Herrn Riedesser Zimmer 10 abgeholt werden.

 

Wir bitten alle Versammlungsteilnehmer frühzeitig zur Versammlung zu kommen, da vor Beginn derselben die Anwesenden erfasst werden und Stimmkarten ausgegeben werden müssen.

 

Neukirch, den 15. November 2022

 

Reinhold Schnell
Bürgermeister

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Veröffentlichung

Mi, 16. November 2022

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