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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Gemeinde Neukirch ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internet www.neukirch-gemeinde.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet

  • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet 

  • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend

  • PDF-Dokumente die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden

  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

     

 

Unverhältnismäßige Belastung

  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

 

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

  • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. 

     

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.02.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. 
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.02.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf neukirch-gemeinde.de auf Inhalte gestoßen:

- die schwer zugänglich sind

- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind

- oder die inhaltlich unklar sind

 

Bitte nehmen Sie über info(at)neukirch-gemeinde.de Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info(at)neukirch-gemeinde.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Gemeinde Neukirch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schliuchtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 12339375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Ihr Kontakt in Neukirch

Herr
Rüdiger Frank
Telefon:

07528/92092-16

Fax:

07528/92092-44

E-Mail: