Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Neukirch ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internet www.neukirch-gemeinde.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
PDF-Dokumente die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
Unverhältnismäßige Belastung
Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.02.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.02.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf neukirch-gemeinde.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über info(at)neukirch-gemeinde.de Kontakt zu uns auf.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info(at)neukirch-gemeinde.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die Gemeinde Neukirch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schliuchtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 12339375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Ihr Kontakt in Neukirch
Herr
Rüdiger Frank
Telefon:
Fax:
07528/92092-44
E-Mail: