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Gemeinde Neukirch / Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss


Bebauungsplan „Tettnanger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchl hat am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Tettnanger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Belange von Natur und Landschaft werden berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Neukirch und erstreckt sich südlich der Tettnanger Straße. Südwestlich schließen Wohnbauflächen an, südöstlich eine große Freifläche - die Kuppe des Marienbergs - und nordöstlich gemischte Bauflächen 

Von der Planung sind die Flurstücke Nr. 16/1 und 176/3 betroffen. 
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,33 ha. 

 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

 

Ziele und Zwecke der Planung

In Neukirch herrscht aufgrund der Nähe zu den Städten Ravensburg, Wangen, Tettnang und Lindau ein kontinuierlicher Bedarf an Wohnungen und ein hoher Siedlungsdruck. Es besteht eine Nachfrage für alle Wohnformen. Die Planung leistet einen Beitrag zu Deckung eines dringenden Bedarfs an Wohnflächen im Ortskern. Im Rahmen einer maßvollen und verträglichen Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsgefüges werden innerörtliche Baulandpotentiale nutzbar gemacht. Die Fläche steht für die Bebauung zur Verfügung.

Von Architekten KVB wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das eine ortsverträgliche Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern und einigen Mehrfamilienhäusern vorsieht.

 

Wesentliche städtebauliche Planungsziele sind:

  • Entwicklung aus dem Bestand und Abrundung des Siedlungsgefüges 

  • Aufnahme von Strukturen, Wegebeziehungen, Freiräumen und Grünbezügen

  • Lockere Randbebauung zum Freiraum Marienberg hin

  • Verdichtete Wohnformen entlang Tettnanger Straße

  • Einfaches Erschließungssystem unter Einbeziehung der Bestandsstraßen Tettnanger Straße, Am Vogelherdbogen und Eichenstraße

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung einer künftigen Wohnbebauung und zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung im dörflichen Umfeld ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 74 (6) LBO können die Planunterlagen des Bebauungsplans bestehend aus Lageplan mit Geltungsbereich, dem Städtebaulichen Entwurf Var. 1.2 sowie die Begründung jeweils in der Fassung vom 03.04.2024

 

in der Zeit        vom 13.05.2024  bis zum 14.06.2024

 

im Rathaus Neukirch, Schulstraße 3, 1. Obergeschoss Zimmer 8 in 88099 Neukirch während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 7:30 bis 12:00 Uhr und Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr) von jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

 

Die auszulegenden Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind während der Auslegungsfrist abrufbar und einsehbar auf der Homepage der Gemeinde Neukirch www.neukirch-gemeinde.de auf der Startseite unter aktuellen Neuigkeiten.

 

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Neukirch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.

 

Die Stellungnahmen können auch postalisch bei der 
Gemeinde Neukirch
z.Hd. Herrn Bürgermeister Schnell
Schulstraße 3, 88099 Neukirch 

 

Oder per E-Mail an

eingereicht werden.

 

 

Neukirch, den 10.05.2024

Reinhold Schnell, Bürgermeister

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