Landtagswahlen
Alle fünf Jahre werden in Baden-Württemberg die Mitglieder des Landesparlaments gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung (Hauptwohnung) haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.