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Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Beschreibung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.

Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Bearbeitungsdauer

Hinweise

Freigabevermerk

Zuständige Stelle(n)