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Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden

Beschreibung

Den Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Hinweise

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Zuständige Stelle(n)