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Buchführungshelfer anmelden

Beschreibung

Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten.

Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet man Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und solche, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Voraussetzungen

Bezugsort

Verfahrensablauf

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Hinweise

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Zuständige Stelle(n)