Anzeige des Sterbefalls
- Anzeige des Sterbefalls
- Bestattung von Fehl- und Totgeburten
- Bestattungsarten
- Checkliste zur Bestattung
- Friedhofs- und Grabwahl, Grabpflege
- Organspende als Verfügung zu Lebzeiten
- Überführung
Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.
Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
- Personalausweis
der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
15.06.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg