Können Sie Wohnraum für einen längeren Zeitraum für geflüchtete Menschen (hauptsächlich Mütter mit ihren Kindern) aus der Ukraine zur Verfügung stellen?
Dann Können Sie sich gerne an Ramona Radulla Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Neukirch wenden unter:
Tel.: 07528 - 614 99 00
Es wäre gut zu wissen falls Sie mir auf den AB sprechen oder eine E.Mail schreiben:
- wer Sie sind = Kontaktdaten
- mit Adresse der Wohnung
- wie viele Zimmer
- ist es eine abgetrennte Wohnung
- eine Küche und oder Bad mit dabei
- ist die Wohnung eingerichtet
- wenn ja mit welchen Möbeln …
- und was Ihnen sonst noch wichtig ist.
Nicht nur, dass die Menschen (vor allem auch die Kinder) wahrscheinlich wesentlich besser in Familien vor Ort aufgehoben sind als in Sammelunterkünften einfach um auch gut hier an zu kommen und in unsere Gesellschaft rein zu finden solange der Aufenthalt notwendig ist.
Nach einem Beschluss der Bundesregierung, werden die Flüchtlinge zukünftig nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf die einzelnen Bundesländer und dort wiederum auf die Landkreise und Gemeinden verteilt. Demzufolge bereitet der Landkreis in mehreren Turn- und Festhallen in der Region bereits Notunterkünfte vor. Je nach Anzahl der Flüchtlinge könnten auch die Kommunen mit lediglich einer Turn- und Festhalle (Mehrzweckhalle) davon zukünftig betroffen sein. Deshalb hier nochmals der eindringliche Appell auch leerstehende Wohngebäude etc. zu melden. Je mehr Flüchtlinge privat untergebracht werden können, desto unwahrscheinlicher wird die Einrichtung von Notunterkünften in Hallen (und damit auch die Einschränkungen von Nutzungen der Hallen) sein.
Wie und was kann gespendet werden?
Im Moment gibt es vor allem einen großen Bedarf an Geldspenden. Bitte sehen Sie von Sachspenden ohne vorherigen Aufruf durch die Gemeinden oder durch das Landratsamt ab.
Geldspenden können mit dem Verwendungszweck „Ukraine-Flucht“ an das folgende Konto des Landratsamtes Bodenseekreis gespendet werden:
Sparkasse Bodensee
Bankleitzahl 690 500 01 / Kontonummer 20111704
IBAN: DE98 6905 0001 0020 1117 04
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: Ukraine-Flucht
Das gespendete Geld kommt vollständig den aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu Gute. Ab einer Spende von 300 Euro wird außerdem eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Für den Versand der Spendenquittung muss zusätzlich der Name und die Adresse angeben werden. Bitte beachten, dass eine Spendenbescheinigung erst im Laufe des Jahres ausgestellt werden kann. Bei einer Spende unter 300 Euro reicht gegenüber dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis mit einem Kontoauszug, der Buchungsbestätigung sowie der Überweisung und dem Einzahlungsbeleg aus. Sollten Sie trotzdem irgendwelche besonderen Spendenartikel haben, also Sachspenden dann können Sie zurzeit lediglich das Amt für Migration und Integration Kontaktieren dort kann man Ihnen sagen ob Ihre Artikel zurzeit benötigt werden. Auch alle tiefergehenden Fragen zum Thema Ukraine und Flucht können von den Mitarbeitern dort kompetent bearbeitet und beantwortet werden.
Info-Telefon „Ukraine-Flucht"
Tel. 07541 204-3330
Montag bis Sonntag
09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr,
donnerstags bis 17:00 Uhr
Ständig Aktualisierte Informationen finden Sie auch im Internet unter:
https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/asyl-migration/ukraine-flucht/
Es wurde ganz aktuell eine Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit, für Geflüchtete aus der Ukraine freigeschaltet:
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.
Dort finden Sie Informationen zu:
- Aufenthalt, Wohnen und finanzieller Unterstützung
- Zu den Themen Kinderbetreuung und Schulbesuch
- Und weiterführende Informationen und Anlaufstellen zum Thema Arbeitssuche, Unterstützung bei Bewerbung usw.
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