Informationen zum geplanten Bau von Asyl- Obdachlosen- und Sozialwohnungen in der Graf-Anton-Straße in Neukirch
Lieber Mitbürger,-innen,
die Flüchtlingszahlen steigen aktuell bundesweit deutlich weiter an, wie der folgenden Graphik entnommen werden kann.
Das Flüchtlingsgeschehen in Baden-Württemberg bezogen auf die ukrainischen Flüchtlinge ist den folgenden Graphiken zu entnehmen:
Die Gemeinden und Landkreise sind verpflichtet mit dieser Herausforderung umzugehen, ohne leider die notwendige Unterstützung durch EU, Bund und Land zu erhalten. Dies wird aktuell immer sichtbarer und es müssen dringend Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche es erlauben eine geordnete, sozialverträgliche und maßvolle Integration zu ermöglichen.
Die Gemeinde Neukirch hat in der Vergangenheit mehrfach in Gemeinderatssitzungen (zuletzt im Januar 2023) über die zunehmenden Flüchtlingsströme in unseren Kreis berichtet und den Druck geschildert, der hier auf die Gemeinden ausgeübt wird, entsprechende Anschlussunterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch werden verstärkt wieder Hallen als Notunterkünfte herangezogen und die Bautätigkeit für weitere Gemeinschaftsunterkünfte steigt beim Landkreis und in den Gemeinden stark an. Dringend wurde seit der Flüchtlingskrise 2015 und insbesondere in den vergangenen Monaten nach entsprechendem privatem Wohnraum in unserer Gemeinde gesucht, welcher auch längerfristig zur Verfügung steht. Dankenswerterweise wurde dieser auch vereinzelt angeboten, allerdings sind die Kapazitäten nicht ausreichend um die anstehenden Flüchtlingszuweisungen in den kommenden Jahren bewältigen zu können.
Zudem gilt es bei den aktuellen Zahlen zu bedenken, dass wir im Vergleich zum Vorjahr bereits jetzt deutliche Steigerungsraten haben und zu erwarten ist, dass diese Zahlen in den warmen Monaten noch weiter steigen werden.
Neukirch hat in der Vergangenheit die Integrations-und Unterbringungsanforderungen durch Bund,-Land-und Kreis gut gemeistert und maßvoll unterstützt. Sei es mit der damaligen Notunterkunft in der alten Turnhalle 2015 sowie der Bereitstellung eines Grundstücks zum Bau einer Gemeinschaftsunterkunft durch den Landkreis (dieses Vorhaben wurde vom Landkreis allerdings wieder verworfen).
Ein wichtiger Punkt war dabei stets auch eine der Einwohnerzahl der Ortschaften entsprechende Anzahl von Flüchtlingen dezentral unterzubringen. Allerdings wird dies aufgrund der nur eingeschränkten Verfügbarkeit von Wohnraum immer schwieriger.
Insgesamt sind derzeit die Flüchtlinge auf die Liegenschaften in Goppertsweiler, Uhetsweiler, Wildpoltsweiler und Neukirch verteilt. Dabei stehen 41 Plätze in Gemeindegebäuden und befristet angemieteten Liegenschaften zur Verfügung. 19 Plätze sind im Moment bereits belegt.
Es verbleibt damit eine Restkapazität von 22 Plätzen.
Die Gemeinde ist verpflichtet nach den aktuellen Zahlen des Landratsamtes folgende Personengruppen in 2023 unterzubringen:
Asylbewerber aus anderen Ländern
Nach den aktuellen Zahlen des Landratsamtes für den 28.02.2023 hat die Gemeinde Neukirch bis Ende 2023 voraussichtlich noch 6 Flüchtlinge aus den allgemeinen Migrationsbewegungen aufzunehmen.
Flüchtlinge aus der Ukraine
Zusätzlich wurden zum 28.02.2023 bis Jahresende vom Landratsamt eine Anzahl von 14 Flüchtlinge aus der Ukraine ermittelt.
Flüchtlingszahlen insgesamt
Damit muss die Gemeinde Neukirch bis Ende des Jahres für 20 Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung stellen.
Für 2024 sind damit nach heutigem Stand lediglich noch 2 Plätze verfügbar.
Zukünftige Planungen
Wegfall der bisherigen Unterkünfte Argenstraße 6 in Goppertsweiler und Uhetsweiler 1
Die Unterkunft in Goppertsweiler wird wegen baulicher Mängel in Bälde entfallen, was wiederrum zu einem Verlust von 9 Unterbringungsplätzen führen wird. D. h. die bisher dort untergebrachten Flüchtlinge und Asylbewerber müssen in anderen Unterkünften untergebracht werden.
Auf dem Prüfstand steht derzeit auch die Liegenschaft Uhetsweiler 1, da auch hier in den kommenden Jahren umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich werden. Alternativ zur Sanierung muss hier aber auch der Verkauf des Gebäudes geprüft werden, was derzeit zu einem Wegfall von weiteren 6 Plätzen führen würde.
Insgesamt stehen damit künftig bis zu 15 Plätze nicht mehr zur Verfügung, für die Ersatz gesucht werden muss.
Der neue Standort Graf-Antonstr.
Als neuer Standort für eine Flüchtlingsunterkunft mit anschließender oder zeitgleicher Nutzung mit sozialem Wohnraum ist nun das Grundstück des Bolzplatzes (Ecke Montfortstraße/Graf- Antonstraße) vorgesehen. Es soll dort eine Unterkunft mit 40 Wohnplätzen entstehen. Dabei ist der Gemeinde auch wichtig einen Beitrag für den sozialen Wohnungsbau in den späteren Jahren zu leisten. Eine entsprechende Aufteilung des Neubaus in kleinere abgeschlossene Wohneinheiten ohne Gemeinschaftsräume zeigt diese Alternativnutzung auf. Eine Bezuschussung durch das Land Baden-Württemberg für die Baumaßnahme wurde erfreulicherweise zwischenzeitlich mit einer Summe von 558.000 € bewilligt.
Ausblick
Durch den Wegfall der Unterkunft in Goppertsweiler und gegebenenfalls Uhetsweiler reduzieren sich die dann zur Verfügung stehenden Unterkunftsplätze mit dem Neubau von 81 Plätzen auf 66 Plätze. 19 Plätze sind dabei bereits belegt und 20 Plätze werden bis Ende 2023 nach aktueller Prognose benötigt. Damit stehen mit den noch zu bauenden Plätzen in der Graf- Anton-Straße für 2024 und den Folgejahren 27 Plätze zur Verfügung, Bedenken gilt es zudem, dass dieses Jahr kurzfristig privater Wohnraum zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen angemietet wurde. Da aber klar von den privaten Vermietern kommuniziert wurde, dass die Belegung nur befristet möglich ist, kann es sich dabei nur um eine Überbrückungsmöglichkeit handeln. Hier würden dann im Laufe der kommenden Jahre weitere 16 Plätze entfallen.
Damit verbleiben lediglich 11 Plätze, welche aus heutiger Sicht noch zur freien Belegung zur Verfügung stehen. Je nach Auslastung und künftiger Entwicklung würde das Gebäude dann auch zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus in Neukirch genutzt werden können.
Diese Zahlen machen deutlich, dass die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unumgänglich ist. Die Gemeinde hat diese Entscheidung schon seit längerem überlegt, aber stets wieder hinausgeschoben. Unter den bestehenden geschilderten Rahmenbedingungen ist aber jetzt der richtige Zeitpunkt die Planung und den Bau entsprechender Unterkünfte für die Anschlussunterbringung zügig voranzubringen.
Ihre
Gemeindeverwaltung
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