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Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGBzur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2023 den Entwurf zur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu jeweils in der Fassung vom 13.04.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB und §4 Abs.2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden.

 

Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind die folgenden:
Die Gemeinde Neukirch beabsichtigt, den Bebauungsplan „Neukirch Süd III“ zum dritten Mal zu ändern und nach Süden hin zu erweitern. Die Änderung umfasst zwei Teilbereiche (Geltungsbereich 1 und Geltungsbereich 2, siehe Lageplan). Ziel der Aufstellung der 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Neukirch Süd III“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ist es, im südlichen Teilbereich (Geltungsbereich 1) ein konkretes Bauvorhaben eines ansässigen Unternehmens sowie eine Nahwärmezentrale zu ermöglichen. Geplant wird hierbei die Errichtung einer Produktionshalle in Nord-Süd-Ausrichtung mit zusätzlichen Stellplätzen sowie eine südlich davon entstehende Heizzentrale (Nahwärme). Da das Vorhaben im Süden über den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes hinausragt, soll dieser hier erweitert werden. Im Nördlichen Teilbereich (Geltungsbereich 2) soll Geschoßwohnungsbau ermöglicht werden, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.

Diese Zielsetzungen widersprechen dem hier bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplan innerhalb beider Geltungsbereiche. Das nördliche Plangebiet ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Neukirch Süd III“ (Stand der 2. Änderung) als Teil einer sich nach Osten hin fortsetzenden öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Laut Begründung soll diese Fläche der Naherholung dienen. Entlang der Graf-Anton-Straße im Westen sind straßenbegleitende Stellplätze festgesetzt; hier sowie entlang der Südgrenze sollen zudem insgesamt sieben Bäume gepflanzt werden. Das südliche Plangebiet liegt nur in seinem nördlichen Teil im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes. Hier sind ein Gewerbegebiet mit Zufahrts- und Stellplatzflächen sowie südöstlich, südlich und westlich daran anschließend eine Grünfläche mit Pflanzgebot festgesetzt. Alle diese Festsetzungen wurden bislang nicht umgesetzt, weil für die gewerbliche Bebauung bislang kein Bedarf bestand. Die Flächen werden daher noch landwirtschaftlich genutzt.

Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs umfasst eine Größe von insgesamt etwa 1,04 ha, davon entfallen etwa 0,75 ha auf den Änderungs- und Erweiterungsbereich im Süden (Geltungsbereich 1) und ca. 0,29 ha auf den nördlichen Änderungsbereich (Geltungsbereich 2). Beide Teilbereiche befinden sich im südlichen Teil des Hauptorts Neukirch, südlich der Montfortstraße.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr.44/1 und 44/2 vollständig sowie die Flurstücke Nr. 44/3 und 152/2 teilweise.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren (EAG-Bau) nach Europarecht. Der Flächennutzungsplan ist im sog. Parallelverfahren gemäß §8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst etwa 1,1 ha und wird momentan als Grünfläche (Geltungsbereich 1) sowie Bolzplatz und bestehende Wohnbebauung (Geltungsbereich 2) genutzt.

Der Entwurf zur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“ bestehend aus Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und zeichnerischem Teil (Stand: 13.04.2023) wird mit Begründung (Stand: 13.04.2023) und dem Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (Stand: 13.04.2023) und Fachgutachten in der Zeit

vom 08.05.2023 bis 12.06.2023

im Rathaus Neukirch (Schulstraße 3, 88099 Neukirch)

zu den allgemeinen Dienststunden
(Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr in Neukirch)

öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich dazu sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen unter folgendem Internet-Link abrufbar und einsehbar.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für die 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“ und der örtlichen Bauvorschriften verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht der meixner Stadtentwicklung GmbH in der Fassung vom 13.04.2023 mit Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Regionalplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung in Bezug auf Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Geotechnisches Gutachten im Auftrag des Landratsamts Bodenseekreis zum Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft am südlichen Ortsrand von Neukirch (Fl.-Nr. 152/2), fm Geotechnik, Fassung vom 25.04.2016
  • Geotechnischer Untersuchungsbericht – Baugrunderkundung für den südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Neukirch Süd III, Kugel Schlegel Wunderer (KSW) Beratende Geologen und Ingenieure, Ravensburg, Gutachten vom 31.01.2023
  • Gebäudekontrolle mit Prüfung auf die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG für die besonders und streng geschützten Tierarten zur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“, Gemeinde Neukirch. meixner Stadtentwicklung GmbH, Bericht vom 22.11.2022
  • Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“, Gemeinde Neukirch. meixner Stadtentwicklung GmbH, Fassung vom 11.04.2023
  • FFH-Vorprüfung zur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“, Gemeinde Neukirch. meixner Stadtentwicklung GmbH, Fassung vom 13.04.2023
  • Hydrogeologische Stellungnahme von KSW (Kugel Schlegel Wunderlich Beratende Geologen und Ingenieure) bzgl. der Wasserzufuhr zu dem angrenzenden Biotop, Fassung vom 21.04.2023
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Stellungnahme des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben zum Regionalen Grünzug und zum Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege im Süden, Stellungnahme der Archäologischen Denkmalpflege zum möglichen Vorkommen von Bodendenkmalen im Bereich des Niedermoors und des Landratsamts Bodenseekreis zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans, zur artenschutzfachlichen Bedeutung des Waldrands, zu möglichen Auswirkungen der Bebauung auf angrenzende Feuchtbiotope und den Biotopverbund (Wildtierkorridor), zur Entwässerung des Plangebiets, zum Grundwasser- und Bodenschutz, zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung überschüssiger Bodenmassen (Abfallverwertungskonzept), zur Berücksichtigung des Klimaschutzgesetzes, zu notwendigen Schutzmaßnahmen für das Gewässer und bestehende Bäume, zur notwendigen Einbindung in die Landschaft sowie zum notwendigen Ausgleich, zum notwendigen Waldabstand, zu Lärmeinwirkungen auf das geplante Wohngebiet und zur Notwendigkeit eines Schallgutachtens)


Innerhalb der Auslegungsfrist können die Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist die Angabe der Anschrift des Stellungnehmenden sinnvoll.

 

In der Zeit vom 08.05.2023 bis zum 12.06.2023 kann Stellung genommen werden, entweder

 

Postalisch bei der
Gemeinde Neukirch
z.Hd. Herr Bgm. Reinhold Schnell
Schulstraße 3, 88099 Neukirch

 

Oder per E-Mail an
Bürgermeister Reinhold Schnell

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im Verfahren unberücksichtigt.

 

Hinweis: Da der Bebauungsplan im Regelverfahren (EAG-Bau) nach Europarecht aufgestellt wird und den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans widerspricht, ist dieser im sog. Parallelverfahren gem. §8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Zusätzlich zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB findet eine förmliche Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB statt.

 

Neukirch, den 02.05.2023

 

Gemeinde Neukirch
Reinhold Schnell, Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2023 den Entwurf zur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Süd III“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu jeweils in der Fassung vom 13.04.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB und §4 Abs.2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 04. Mai 2023

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