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„Allgemeines“ zu den kommenden Wahlen

 

(Europa- und Kommunalwahlen) am 09.06.2024

 

Zu den kommenden Wahlen möchten wir Ihnen ein paar allgemeine Informationen und Besonderheiten vorstellen, bzw. kurz die Aufgaben der zu wählenden Gremien erläutern. Sollten Sie die eine oder andere detaillierte Frage haben, so können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Telefon: 07528/92092-16 oder per Email: 

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Wahlamt

 

Informationen zur Europawahl am 09.06.2024

 

Ein multinationales Parlament

Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt: Seine 751 Abgeordneten aus 27 Nationen (nach dem Austritt des vereinigten Königreichs) vertreten derzeit rund 400 Millionen Bürgerinnen und Bürger und werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen, ist vertraglich vereinbart worden. Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete.

 

Aufgaben und Ziele

Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 hat das Europäische Parlament seine Kompetenzen Zug um Zug ausgebaut. Heute beschließt das Parlament zusammen mit dem Ministerrat Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und die unser tägliches Leben betreffen.

Das Europäische Parlament setzt sich für das "Europa der Bürger" ein, für die Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte. Es engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, für den Abbau der Arbeitslosigkeit, für das wirtschaftliche Wachstum in der ganzen Gemeinschaft. Wichtig ist dem Europäischen Parlament der Schutz der Umwelt und der Verbraucher. Seit jeher ist die Förderung der Jugend dem Europäischen Parlament ein wichtiges Anliegen. Auf der internationalen Ebene hat sich das Parlament von Beginn an für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte stark gemacht. Das Parlament setzt sich ein für eine gerechte Gestaltung der Globalisierung und für eine starke, friedenspolitische sowie sicherheitspolitische Rolle der Europäischen Union.

 

 

 

Am 09.06.2024 haben Sie unter 34 Parteien die Wahl. Die Stimmzettel erhalten Sie anders als bei den Kommunalwahlen nicht vorher zugeschickt, sondern Sie werden erst im Wahllokal ausgeben, es sei denn Sie beantragen Briefwahl. Als Neuerung im Europawahlgesetz liegt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei 16 Jahren.

 

Wie bei den Parlamentswahlen werden auch bei der Europawahl wieder keine Wahlumschläge verwendet !

 

Um das Wahlgeheimnis zu wahren achten Sie also bei der Faltung Ihres Stimmzettels darauf, dass Ihre Stimmabgabe nicht von jemand anderem gesehen werden kann !

 

Sollten Sie sich mehr mit Europa und dem Europäischen Parlament auseinandersetzen wollen, empfehlen wir die Internetseiten www.europarl.de und www.bundeswahlleiter.de

 

 

 

Informationen zur Kommunalwahl am 09.06.2024

 

Am 09.06.2024 finden zusammen mit den Europawahlen die Kommunalwahlen statt. Kommunalwahlen sind sowohl die Wahlen des Kreistages unseres Landkreises Bodenseekreis wie auch die Wahlen unseres Gemeinderates in Neukirch.

 

Die Kreistagswahl findet zusammen mit der Gemeinderatswahl statt - im gleichen Wahllokal und zur selben Zeit.

 

Für die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl hat Ihnen die Verwaltung Ihre Stimmzettel im Laufe dieser Woche zugeschickt. Sie können dann in Ruhe zuhause die Stimmzettel ausfüllen und sollten sie dann am Wahlsonntag dem 09.06.2024 ins Wahllokal mitbringen.

 

Bitte prüfen Sie anhand des den Stimmzetteln beiliegenden Merkblattes, ob alle für Sie vorgesehenen Unterlagen enthalten sind.

 

 

Kurz zu den Kreistagswahlen und dem Landkreis:

 

Was ist ein Landkreis ?

 

Manche Aufgaben sind für eine Gemeinde zu umfangreich und übersteigen ihre Leistungsfähigkeit. Deshalb gehören alle Gemeinden (außer den Städten Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim, Mannheim, Stuttgart und Ulm) einem Landkreis an, der diese Aufgaben für sie erledigt.

 

Der Landkreis hat bei uns im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • die Abfallwirtschaft (Müll),

  • der Bau und Betrieb von beruflichen Schulen und Sonderschulen,

  • die Sozialhilfe und die Jugendhilfe,

  • der Bau und Betrieb von Kreiskrankenhäusern

  • der Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen.

  • Baurechts- Umwelt- und Verkehrsbehörde

  • Gesundheitsamt

  • Rechts- und Ordnungsamt auf Kreisebene mit Ausländer- und Asylwesen

  • KFZ- Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

 

Was ist der Kreistag ?

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger. Die Mitgliederzahl richtet sich nach der Größe (Einwohnerzahl) des Landkreises. Derzeit hat der kleinste Kreistag in Baden-Württemberg ca. 40 Mitglieder, der größte Kreistag hat ca. 108 Mitglieder.

 

Der Kreistag im Landkreis Bodenseekreis hat nach den neuesten Daten des Statistischen Landesamtes 56 Sitze. Für die Wahl des Kreistages wird der Landkreis in 7 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wähler wählt nur die Kreistagsmitglieder seines Wahlkreises.

Wir gehören dabei zusammen mit Tettnang und Meckenbeuren zum Wahlkreis VI (Tettnang) innerhalb des Bodenseekreises und dürfen zusammen damit 9 Mitglieder des Kreisrates wählen.

 

Wer wählt den Kreistag ?

Der Kreistag wird von allen wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises gewählt.

 

Was entscheidet der Kreistag ?

Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises. 

 

Zum Stimmzettel:

Die Stimmzettel und das Merkblatt zu den Kommunalwahlen wird Ihnen als als Abreißblock übersandt. Auf der ersten Seite des hellgrünen Stimmzettels zur Kreistagswahl (Abreißblock) ist das Merkblatt zur Stimmabgabe abgedruckt. Hier können Sie nochmals die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Stimmabgabe nachlesen.

 

 

 

 

Kurz zur Gemeinderatswahl und der Gemeinde

 

 

Am Sonntag, den 09.06.2024

 

In Baden-Württemberg gibt es 1.110 Städte und Gemeinden - die kleinste Gemeinde hat ca. 100 Einwohner, die größte Stadt ist Stuttgart mit ca. 615.000 Einwohnern. 

 

Wofür sind die Städte und Gemeinden zuständig ?

Die Städte und Gemeinden sind für alle lokalen Angelegenheiten zuständig. Sie bauen Straßen, Schulen, Kindergärten, legen Friedhöfe und Grünanlagen an, planen die Entwicklung der Gemeinde, kümmern sich um jene Mitbürger, denen es nicht so gut geht und vieles mehr. Außerdem übernehmen die Städte und Gemeinden Aufgaben für den Staat: Sie stellen deutsche Pässe und Personalausweise aus, sie überwachen Sicherheit und Ordnung oder führen auch Wahlen durch. In den größeren Städten Gemeinden erteilt die Verwaltung auch Baugenehmigungen, Gaststättenerlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse für ausländische Mitbürger und anderes.

 

In allen baden-württembergischen Städten und Gemeinden wird am Sonntag, den 09.06.2024 ein neuer Gemeinderat oder Stadtrat gewählt. 

 

Was ist der Gemeinderat ?

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister und gewählten Mitgliedern. Wie viele Mitglieder gewählt werden, hängt von der Größe der Gemeinde ab:

 

Die große Stadt Stuttgart hat ca. 60 gewählte Gemeinderäte, eine mittlere Stadt wie Esslingen oder Sindelfingen hat ca. 40 gewählte Gemeinderäte, die kleinen Gemeinden haben nur 8, 10 oder 12 gewählte Gemeinderäte. In der Gemeinde Neukirch gibt es 12 Gemeinderäte.

 

Wer wählt den Gemeinderat ?

Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde (Deutscher/Unionsbürger, 16. Lebensjahr vollendet, seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft) gewählt.

Was entscheidet der Gemeinderat ?

Der Gemeinderat beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung in der Gemeinde.

 

Wie wird der Gemeinderat gewählt und 

wer schlägt die Kandidaten für den Gemeinderat vor ?

In den meisten baden-württembergischen Städten und Gemeinden schlagen Parteien und Wählervereinigungen die Kandidaten für den Gemeinderat vor. Jede Wählervereinigung und jede Partei kann in der Regel so viele Kandidaten vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden bei einer Versammlung der Partei oder der Wählervereinigung nominiert. In Neukirch wurden zwei Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen am 09.06.2024 eingereicht nämlich der Wahlvorschlag der CDU und der Freien Wähler Neukirch. 

 

Bestandteil des orangenen Stimmzettelblockes (Abreissblockes) zur Gemeinderatswahl ist ein Merkblatt zur Stimmabgabe sowie zwei orangene Stimmzettel der CDU und der FW. Auf den Stimmzetteln sind alle Kandidaten, die zu derselben Partei oder derselben Wählervereinigung gehören, untereinander geschrieben. Die Reihenfolge der Kandidaten bestimmt die Partei oder die Wählervereinigung.

 

Stimmzettel CDU

Stimmzettel Freie Wähler

 

 

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler / jede Wählerin ?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind. 

Beispiele

In Stuttgart besteht der Gemeinderat aus 60 gewählten Mitgliedern, also hat jeder Wähler 60 Stimmen. 

In Esslingen besteht der Gemeinderat aus 40 gewählten Mitgliedern, also hat jeder Wähler  40 Stimmen.

 

In der Gemeinde Neukirch gibt es 12 Gemeinderatsmitglieder, jeder Wähler hat also insgesamt nur 12 Stimmen.

 

Mit seinen Stimmen kann der Wähler beliebige Kandidaten aus den verschiedenen Listen wählen. Er kann jeder Kandidatin und jedem Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Insgesamt darf er aber nicht mehr Stimmen abgeben, als in der Gemeinde Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, also 12 Stimmen. 

 

Was Sie bei der Stimmabgabe noch zu beachten haben, steht auf dem Merkblatt, dass Sie rechtzeitig vor der Wahl von Ihrer Gemeinde zusammen mit den Stimmzetteln zugeschickt bekommen.

 

 

Der Wahltag, die Wahlunterlagen:

 

Wo und wie wird gewählt ?

 

Am Sonntag, den 09.06.2024 werden in der Schule in Neukirch zwei Wahllokale (Neukirch-Stadt und Neukirch-Land) eingerichtet, in denen Sie Ihre Stimmen abgeben können. Für jeden Wähler ist nur ein Wahllokal zuständig.

 

Einige Wochen vor der Wahl werden Sie, ohne dass sie etwas tun müssen, eine Wahlbenachrichtigung erhalten, auf der das Wahlamt mitteilt, dass Sie wählen dürfen und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen. Auch ist darauf vermerkt für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind. 

 

 

 

 

 

Achtung !

Wenn Sie nicht spätestens bis 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann sollten Sie sich auf dem Rathaus erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden.

 

Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können, werden Ihnen die Stimmzettel und Merkblätter mit Hinweisen zur Stimmabgabe für die Kommunalwahlen zugeschickt. 

Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie jedoch erst am Wahltag im Wahllokal. (Ausnahme Briefwahl)

 

Am Wahltag hat Ihr Wahllokal von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Wahllokal erhalten Sie zwei Wahlumschläge (1x Kreistag, 1x Gemeinderat), in welche Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel jeweils stecken können. Wenn Sie Ihren Stimmzettel verschrieben haben oder nicht mehr finden, bekommen Sie im Wahllokal einen neuen Stimmzettel und können ihn dort ausfüllen.

 

Dann zeigen Sie dem Wahlvorstand Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Ausweis und es wird ihre Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses überprüft. Ihre Wahlumschläge und Ihren Stimmzettel für die Europawahl können Sie dann sobald ihre Wahlberechtigung feststeht in die für jede Wahl getrennt aufgestellte Wahlurne werfen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung und den Pass in das Wahllokal mitbringen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, genügt aber auch Ihr Pass/Ausweis, um wählen zu können.

 

Was mache ich, wenn ich am Wahltag verreist bin oder nicht ins Wahllokal gehen kann ?

In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl stellt Ihnen die Gemeindeverwaltung (Rathaus) zur Verfügung. Sie können sie entweder persönlich auf dem Rathaus abholen und dort auch gleich wählen oder die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung (Rückseite unterschreiben) einfach in den Briefkasten werfen. Auch online ist wieder wie bei den vergangenen Wahlen die Beantragung der Briefwahlunterlagen über unsere Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“ möglich. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, der 07.06.2024, 18.00 Uhr. 

Ihre Wahlbriefe (roter Umschlag (EU-Wahl) mit innen liegendem weißen Stimmzettelumschlag samt Stimmzettel und separatem im roten Umschlag liegendem weißen unterschriebenen Wahlschein und der gelber Umschlag (Kommunalwahlen) mit innen liegenden Stimmzettelumschlägen samt Stimmzettel und separat im gelben Umschlag liegendem gelbem unterschriebenem Wahlschein)

muss bis spätestens Sonntag, den 09.06.2024, 18.00 Uhr bei der angegebenen Adresse eingegangen sein. Bitte hierzu auch die den Briefwahlunterlagen beiliegende Hinweise beachten !

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Wahlamt unter Telefon: 07528/92092-16 oder per Email .

 

 

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