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Ausschreibung Jahresprogramm 2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

 

Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2025 wurde am 31. Mai 2024 vom 

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.

Wie in den Vorjahren sollen auch im Programmjahr 2025 etwa die Hälfte der zur

Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“

eingesetzt werden. Im Wesentlichen werden die Inhalte der letzten Ausschreibung, 

wie die prioritäre Förderung von Grundversorgungsprojekten und die Vorgabe, dass 

Neubauten nur noch in „Holzbauweise“ förderfähig sind (Ausnahme Förderschwerpunkt 

„Grundversorgung“), beibehalten. 

 

Neu ist, dass künftig alle beihilferelevanten Projekte an der neuen De-minimis-Verordnung 

von max. 300.000 € ausgerichtet werden. Künftig ist damit in allen beihilferelevanten 

Förderschwerpunkten eine einheitliche Förderung von regulär max. 250.000 € bzw. 

300.000 € für Projekte in „Holzbauweise“ sowohl auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung, 

wie auch der AGVO möglich. 

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

 

Die Formulare werden zur Zeit überarbeitet und sollen ab Ende Juni zur Verfügung stehen.

 

Die Anträge sind bis zum 30. September 2024 vorzulegen.

 

 

Hinweis:

Die Antragsunterlagen sind digital über die Cloud der Landesoberbehörde

IT Baden-Württemberg (BITBW) zu übermitteln. Dieses Verfahren ersetzt die 

Übermittlung der Papierakte sowie alle im Verfahren vorgesehenen Mehrfertigungen.

Genaueres entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung sowie dem beiliegenden

Merkblatt zur digitalen Antragstellung.

 

 

Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

 

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neukirch
Mi, 05. Juni 2024

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